Beschlussvorlage - BV Cri SV 947/19
Grunddaten
- Betreff:
-
Gemeindliches Einvernehmen zum Bauantrag BA 161422
Neumontage einer bestehenden Werbeanlage - Aufstellung eines Werbepylons (1. Verlängerung)
Gemarkung Crivitz, Flur 33, Flst. 1/1, 2/1, 2/2 (Weinbergstraße 14, 19089 Crivitz)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Beate Siraf
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Geplant
|
|
Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung der Stadtvertretung der Stadt Crivitz
|
Entscheidung
|
|
|
15.08.2019
|
Sachverhaltsdarstellung:
Der Antragsteller plant die Änderung der bestehenden Werbeanlage. Es soll ein Werbepylon mit den Abmaßen 6,0 x 2,1 m aufgestellt werden. Hierzu liegt bereits eine Baugenhmigung vom 22.12.2016 vor. Nunmeht wird die Verlängerung der Baugenehmigung beantragt.
Das Vorhaben befindet sich im Innenbereich und ist somit nach § 34 BauGB zu beurteilen.
Nach § 34 (1) BauGB ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.
Die Werbeanlage befindet sich unmittelbar in der Nähe zum VVN-Denkmal für die Verfolgten des Naziregims.
Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB ist bis zum 03.09.2019 erforderlich.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
1,3 MB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
767,1 kB
|