Beschlussvorlage - BV Cri SV 902/19

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Der Antragsteller plant im Wohngebäude den Umbau des Kellergeschosses in Wohnraum. Es wird eine Abweichung von § 47 LBauO MV zur erforderlichen Raumhöhe/Fensterhöhe beantragt. Der Antragstext befindet sich im Anhang.

 

Das Vorhaben ist gem. § 34 (1) BauGBdahingehend zu betrachten, ob es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

 

Das Vorhaben ist planungsrechtlich zulässig. Die Erschließungist gesichert.

 

Über das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB ist bis zum 18.06.2019 zu entscheiden.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung der Stadtvertretung der Stadt Crivitz  empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zum Umbau des Kellergeschosses (BA190333) in der Straße Am Güterbahnhof 1 in Crivitz zu erteilen.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

 

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Anlagen

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