Beschlussvorlage - BV Cri SV 874/19
Grunddaten
- Betreff:
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Gemeindliches Einvernehmen zum Bauantrag (BA 190396)
Am Markt 1, 19089 Crivitz
Gemarkung Crivitz, Flur 36, Flst. 171
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Beate Siraf
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung der Stadtvertretung der Stadt Crivitz
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Entscheidung
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16.05.2019
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Sachverhaltsdarstellung:
Der Antragsteller plant das Anbringen von Werbeelementen an der Hausfassade.
Das Vorhaben ist gem. § 34 (1) BauGB dahingehend zu betrachten, „ob es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.“
Das Vorhaben ist planungsrechtlich zulässig. Die Erschließung ist gesichert.
Über das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB ist bis zum 24.06.2019 zu entscheiden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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