Beschlussvorlage - BV Cri SV 813/19

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhaltsdarstellung:

Der Antragsteller plant die Erweiterung des vorhandenen Zustellstützüunktes der Deutschen Post, einschließlich der Errichtung eines Vordaches im Bereich des zukünftigen Beladeplatzes für die Auslieferungsfahrzeuge.

 

Das Vorhaben ist gem. § 34 (1) BauGBdahingehend zu betrachten, ob es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

Das Vorhaben ist planungsrechtlich zulässig. Die Erschließung ist gesichert.

 

Über das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB ist bis zum 06.05.2019 zu entscheiden.

 

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung der Stadtvertretung der Stadt Crivitz empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag (BA 190110) in der Parchimer Straße 64 in Crivitz zu erteilen.

 

 

 

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...