Beschlussvorlage - BV Cri SV 782/19

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhaltsdarstellung:

Der Antragsteller plant die Errichtung eines Wohnhauses in der Ringstraße 14 b in Crivitz OT Wessin.

 

Das Vorhaben befindet sich im Bereich der Abbrundungssatzung (§34(4) BauGB) des Ortes Wessin. Das Vorhaben ist gem. § 34 (1) BauGBdahingehend zu betrachten, ob es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

Das Vorhaben ist planungsrechtlich zulässig. Die Erschließung ist gesichert.

 

Zum Vorhaben ist eine Entscheidung zum gemeindlichen Einvernehmen gem. § 36 BauGB bis zum 21.03.2019 erforderlich.

 

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bau Planung und Stadtentwicklung der Stadtvertretung der Stadt Crivitz empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Wohnhauses (BA 190003) in der Ringstraße 14b in Crivitz OT Wessin zu erteilen.

 

Die Zufahrt ist gesondert zu beantragen.

 

 

 

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...