Beschlussvorlage - BV Cri SV 731/18-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Gemeindliches Einvernehmen zur Errichtung eines Wohnhauses
Weinbergstraße 49 in Crivitz
(Gem. Crivitz, Flur 29, Flurstück 40/3)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Irina Pickmann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Stadtvertretung der Stadt Crivitz
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Entscheidung
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10.12.2018
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Sachverhaltsdarstellung:
Der Antragsteller beantragt in einem Antrag auf Vorbescheid die Errichtung eines Wohnhauses in der zweiten Reihe auf seinem Grundstück.
Die Zulässigkeit als sonstiges Vorhaben ist vgl. § 35 (2)BauGB zu prüfen. Das Vorhaben ist durch die vom Bestandsgebäude geplante separierte Umsetzung des Neubaus, nicht als angemessene Erweiterung des Wohnhauses im Rahmen einer Eigennutzung zu bewerten und somit planungsrechtlich nicht zulässig.
Über das gemeindliche Einvernehmen (§ 36 BauGB) ist bis zum 25.12.2018 zu entscheiden.
Der Bausausschuss empfiehlt das Einvernehmen zu versagen.