10.12.2018 - 14 Gemeindliches Einvernehmen zur Errichtung eines...

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Wortprotokoll

Der Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung hatte die Versagung des gemeindlichen Einvernehmens empfohlen. Zwischenzeitlich sind Zweifel aufgetreten, ob es sich bei der fraglichen Grundstücksfläche tatsächlich um Innenbereich handelt. Es soll noch einmal das Gespräch mit dem Bauantragsteller, dem Amt und dem Landkreis gesucht werden.

Auftrag an das Amt/ Amt für Stadt- und Gemeindeentwicklung:

Es ist zu prüfen, ob sich das Grundstück in der Weinbergstraße 49 im Innen- oder Außenbereich befindet.

Frau Brusch-Gamm stellt den Beschlussvorschlag zur Abstimmung

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung der Stadt Crivitz beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines weiteren Wohnhauses auf dem Grundstück Weinbergstraße 49 in Crivitz nicht zu erteilen.

 

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Abstimmungsergebnis:

12Ja – Stimmen

  0Nein – Stimmen

  3Enthaltungen

Damit ist das gemeindliche Einvernehmen vorerst mehrheitlich versagt.