Beschlussvorlage - BV Tra GV 176/18

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Die Gemeinde Tramm beabsichtigt weiterhin, neugeborene Kinder mit einem Begrüßungsgeld willkommen zu heißen.

Das Begrüßungsgeld wurde bereits in den vergangenen Jahren gezahlt. Dazu gab es damals eine Entscheidung in der Gemeinde.

Mit diesem Beschluss sollen die Auszahlungsvoraussetzungen nochmal definiert werden und von der Gemeindevertretung in einem Beschluss gefasst werden.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Tramm beschließt die Zahlung von Begrüßungsgeld für Neugeborene unter Einhaltung folgender Voraussetzungen:

  • Das Begrüßungsgeld ist eine freiwillige Leistung der Gemeinde.
  • Das Begrüßungsgeld ist von den Eltern formlos beim Bürgermeister oder beim Amt Crivitz (Wirtschaftsamt) zu beantragen. Eine Kopie der Geburtsurkunde ist dem Antrag beizufügen.
  • Die Höhe des Begrüßungsgeldes beträgt einmalig 250,00 € pro Kind.
  • Zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes müssen beide Elternteile mit Ihrem gemeinsamen Wohnsitz in der Gemeinde Tramm gemeldet sein.
    Dieser Wohnsitz muss die Hauptwohnung sein. Zweit- und Nebenwohnungen gelten hier nicht als Wohnsitz.
  • Die Familie soll die Absicht haben, eine längere Zeit in der Gemeinde wohnhaft bleiben zu wollen.
  • Über Ausnahmen, Härtefallregelungen und im Zweifelsfall entscheidet der Bürgermeister.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Je geborenem Kind werden 250,00 € ausgezahlt. In den Jahren 2016-2018 wurden in der Gemeinde Tramm zwei bis vier Kinder pro Jahr geboren – also durchschnittlich drei Kinder pro Jahr.

 

 

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