13.11.2018 - 11 Begrüßungsgeld für Neugeborene
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Gremium:
- Gemeindevertretung Gemeinde Tramm
- Datum:
- Di., 13.11.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Wirtschaftsamt
- Bearbeiter:
- Elke Winkelmann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeinde Tramm beschließt die Zahlung von Begrüßungsgeld für Neugeborene unter Einhaltung folgender Voraussetzungen:
- Das Begrüßungsgeld ist eine freiwillige Leistung der Gemeinde.
- Das Begrüßungsgeld ist von den Eltern formlos beim Bürgermeister oder beim Amt Crivitz (Wirtschaftsamt) zu beantragen. Eine Kopie der Geburtsurkunde ist dem Antrag beizufügen.
- Die Höhe des Begrüßungsgeldes beträgt einmalig 250,00 € pro Kind.
- Zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes müssen beide Elternteile mit Ihrem gemeinsamen Wohnsitz in der Gemeinde Tramm gemeldet sein.
Dieser Wohnsitz muss die Hauptwohnung sein. Zweit- und Nebenwohnungen gelten hier nicht als Wohnsitz. - Die Familie soll die Absicht haben, eine längere Zeit in der Gemeinde wohnhaft bleiben zu wollen.
- Über Ausnahmen, Härtefallregelungen und im Zweifelsfall entscheidet der Bürgermeister.
