Beschlussvorlage - BV Cri SV 719/18

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Der Antragsteller plant die Erweiterung der Nutzung in der Schlossstraße 30 b in Basthorst um ein Café.

 

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich der Innenbereichssatzung der Ortschaft Basthorst. Die Zulässigkeit des Vorhabens richtet sich demzufolge nach § 34 (1) BauGB, ob sich das Vorhaben in Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Bebauung der näheren Umgebung einfügt.

Das Vorhaben fügt sich hinsichtlich der Art der Nutzung in die nähere bauliche Umgebung ein. Die Erschließung ist gesichert.

 

Über das gemeindliche Einvernehmen (§ 36 BauGB) ist bis zum 10.12.2018 zu entscheiden.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung der Stadtvertretung der Stadt Crivitz beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zur Nutzungsänderung (BA 181209) in der Schlossstraße 30 b (Gem. Basthorst, Fl. 1, Flst. 5/3) zu erteilen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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