Beschlussvorlage - BV Tra GV 169/18

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Der Bauherr plant die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses in der Molkereistraße in Tramm.

 

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich der Abrundungssatzung des Ortes Tramm. Die Zulässigkeit des Vorhabens richtet sich demzufolge nach § 34 (1) BauGB. Zu bewerten sind, ob sich die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die Bauweise und die Grundstücksfläche, die durch das Vorhaben überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

Das Vorhaben fügt sich in die nähere bauliche Umgebung ein.

Die Festsetzungen der Satzung werden eingehalten.

Die Erschließung ist gesichert.

 

Über das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB, ist bis zum 22.12.2018 zu entscheiden.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Tramm beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag zur Errichtung des Einfamilienwohnhauses in der Molkereistraße zu erteilen (Gemarkung Tramm, Flur 1, Flst. 476/2).

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

 

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Anlagen

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