Beschlussvorlage - BV Cri SV 697/18

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Der Antragsteller hat seinen Antrag überarbeitet und plant die Errichtung eines 3 geschossigen Wohn- und Geschäftshauses in der Parchimer Straße 3 in Crivitz (Gem. Crivitz, Fl. 36, Flst. 97). Die Garage ist nicht mehr Bestandteil des Antrages, stattdessen wird ein Verkaufsraum geplant.

 

Das Vorhaben ist gem. § 34 (1) BauGBdahingehend zu betrachten, ob es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.“ Die nähere bauliche Umgebung entspricht einem Mischgebiet.

 

Die Erschließung ist gesichert.

 

Über das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB ist bis zum 15.10. 2018 zu entscheiden.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung der Stadtvertretung der Stadt Crivitz empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Wohnhaus mit Verkaufsraum in der Parchimer Straße 3 in Crivitz (BA 170580) zu erteilen.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

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Anlagen

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