Beschlussvorlage - BV Cri SV 697/18
Grunddaten
- Betreff:
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Gemeindliches Einvernehmen zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage (geänderte Antragsunterlagen)
Parchimer Straße 3, 19089 Crivitz
Gemarkung Crivitz, Flur 36, Flst. 97
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Rene Wiese
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung der Stadtvertretung der Stadt Crivitz
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Entscheidung
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20.09.2018
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Sachverhaltsdarstellung:
Der Antragsteller hat seinen Antrag überarbeitet und plant die Errichtung eines 3 geschossigen Wohn- und Geschäftshauses in der Parchimer Straße 3 in Crivitz (Gem. Crivitz, Fl. 36, Flst. 97). Die Garage ist nicht mehr Bestandteil des Antrages, stattdessen wird ein Verkaufsraum geplant.
Das Vorhaben ist gem. § 34 (1) BauGBdahingehend zu betrachten, „ob es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.“ Die nähere bauliche Umgebung entspricht einem Mischgebiet.
Die Erschließung ist gesichert.
Über das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB ist bis zum 15.10. 2018 zu entscheiden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1 MB
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2
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(wie Dokument)
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678,9 kB
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3
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(wie Dokument)
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795,4 kB
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4
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(wie Dokument)
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651 kB
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