Beschlussvorlage - BV LaB GV 089/18

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Auf o.g. Flurstücken ist die Errichtung von Trapezgauben geplant (sh. Antragsunterlagen). Für dieses Vorhaben ist die Stellungnahme der Gemeinde gem. § 36 BauGB erforderlich.

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich der rechtskräftigen Abrundungssatzung für den Ort Kritzow.

In der Abrundungssatzung sind keine Festsetzungen oder Gestaltungsvorschriften zu Dächern getroffen.

Ein Vorhaben innerhalb der Abrundungssatzung ist zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

Das ist vorliegend der Fall, somit wäre das Vorhaben zulässig.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Langen Brütz erteilt das gemeindliche Einvernehmen für die Errichtung von Trapezgauben auf den Flst. 30/1 und 31/1 der Flur 1 in der Gemarkung Kritzow.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

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Anlagen

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