Informationsvorlage - IV Cri SV 545/18-02

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Mit der EG-Umgebungslärmrichtlinie muss auch in Mecklenburg-Vorpommern die Lärmsituation in Form von Lärmkarten veranschaulicht, die Öffentlichkeit über den Inhalt der Lärmkarten informiert sowie ausgewählte Daten zur Lärmbelastung an die EU über das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) gemeldet werden.

Die Lärmaktionsplanung befindet sich schon in der 3. Stufe. In der 1. Stufe waren keine Bereiche im Amt Crivitz erfasst, in der 2. Stufe 2013 wurden Lärmaktionspläne für einzelne Außenbereichsgrundstücke an der B321 in Crivitz erstellt. Diese müssen nun mit den neuen Planungen überarbeitet bzw. angepasst werden.

 

Entsprechend der Verordnung über die Zuständigkeit der Immissionsschutzbehörden (Immissionsschutz-Zuständigkeitsverordnung – ImSchZustVO) wurden durch das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V (LUNG M-V) Lärmkarten  erstellt. Diese wurden dem Amt Crivitz am 10.08.2017 in der überarbeiteten Form übergeben. Diese sind im Anhang, aber auch im Internet zu finden: www.lung.mv-regierung.de /Lärm und Erschütterungen/ gebietsbezogener Lärmschutz…/ Lärmkartierung (3. Stufe)/ Westmecklenburg/ Amt Crivitz.

Für die Aktionsplanung ist die zuständige Behörde die Amtsvorsteherin des Amtes Crivitz,

Amtsstraße 5 in 19089 Crivitz.

 

Der Planungsraum erfasst die Stadt Crivitz und 13 Gemeinden des Amtes Crivitz. Die kartierten Lärmquellen ergeben sich aus dem jährlichen Verkehrsaufkommen von über 3 Mio. Kraftfahrzeugen. Dieses wird alle 5 Jahre überprüft und führt zu den strategischen Lärmkarten.

In der Stadt Crivitz ist die Bundesstraße 321 relevant, d.h. die Außenbereichsgrundstücke an der Straße nach Schwerin und an der Umgehungsstraße sowie vor allem die Stadtrandsiedlung. Da die Stadt nicht Straßenbaulastträger ist, wurde dem Straßenbauamt Schwerin mitgeteilt, dass die Stadt einen lärmmindernden Fahrbahnbelag fordert. Dies wurde vom Straßenbauamt mit Schreiben vom 29.07.2013 zur Kenntnis genommen und sollte im Rahmen der Möglichkeiten bei bestätigtem Bedarf in die künftigen Planungen aufgenommen werden.

Für die B 312 muss ein Lärmaktionsplan bis zum 18.07.2018 aufgestellt werden.

 

Die Lärmkarten für die Hauptverkehrsstraßen werden durch die des Ergänzungs- bzw. Nebenstraßennetzes komplettiert. Dieses umfasst weniger befahrene Bundes- und Landesstraßen sowie Kreis- und Gemeindestraßen, die auch lärmrelevant sind, aber nicht den §§ 47 a-f BImSchG unterliegen. Dazu gehören im Stadtgebiet Crivitz:

Bundesstraße B 392 durch Wessin, Radepohl und Badegow

Landesstraße L1009 mit Golberger Straße, Eichholzstraße, Breite Straße und Trammer Straße sowie

die Stadtstraßen: Amtsstraße, Rathausstraße, Große Str., Fritz-Reutter-Str., Schulstr., Brueler Straße, Rudolf-Breitscheidt-Straße, Kirchstr. und Goethestraße.

 

Um eine Gesundheitsgefährdung zu vermeiden, wird die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes bei Betroffenheiten ab den Auslösewerten LDEN ≥ 65 dB(a) und Lnight ≥55 dB(A) empfohlen. Hinweise zu Lärmaktionsplänen findet man im Internet: www.lung.mv-regierung.de/dateien/hinweise_laermaktionsplanung_neu.

Maßnahmen können baulicher Natur sein an der Straße selbst, durch Lärmschutzwände, aber auch durch Veränderung der Verkehrsströme, Geschwindigkeitsreduzierungen oder passiver Schallschutz am Gebäude selbst.

Hierzu werden Vorschläge durch den Ausschuss erbeten.

 

Ein 2. Thema der Lärmaktionsplanung ist die Ausweisung „Ruhiger Gebiete“. Ein Anhaltspunkt für die Festlegung „Ruhiger Gebiete“ ist zumindest dann gegeben, wenn Pegelwerte von LDEN = 40 dB(A) nicht überschritten werden. Sie unterliegen einem Festsetzungsverfahren – siehe Anlage. Auch hierzu werden Vorschläge erbeten, wenn diese Gebiete ausgewiesen werden sollen. Diese müssen flurstücksgenau abgegrenzt werden.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 

 

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Anlagen

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