Beschlussvorlage - BV Tra GV 142/18

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Banzkow hat in ihrer Sitzung am 25.01.2018 beschlossen, das Verfahren zur Aufhebung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 1/92 der Gemeinde Banzkow für das Gebiet „Eigenheimbau südlich des Liebzer Ringes“, in Kraft getreten am 14.09.1994, einzuleiten.

Die Abgrenzung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes erfolgte an der südlichen Fahrbahnkante der Straße Liebzer Ring. Innerhalb des Geltungsbereiches liegt der unbefestigte Grünstreifen. Der Bereich ist ca. 40 m tief und verläuft ca. 265 m entlang der Straße im östlichen Anschluss an die damals bereits vorhandene Bebauung. Der Geltungsbereich umfasste eine Teilfläche von ca. 0,9 ha aus dem Flurstück 473/5 der Flur 1, Gemarkung Banzkow und ist gegenwärtig weiter geteilt in die Flurstücke 473/6 bis 473/18, das entspricht den geraden Hausnummern Liebzer Ring 22 bis 44.

Der Bebauungsplan ist bezüglich der geplanten Bebauung mit Familieneigenheimen „vollzogen“. Es sind 12 Einfamilienhäuser entstanden, so dass der  Bebauungsplan aufgehoben werden kann.  

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung hat keine Anregungen und Hinweise zur Aufhebung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 1/92 der Gemeinde Banzkow für das Gebiet „Eigenheimbau südlich des Liebzer Ringes“. 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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Anlagen

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