Beschlussvorlage - BV Pin GV 317/18

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhaltsdarstellung:

Die Gemeinde Plate hat das ihr im Rahmen der Abstimmungen im Stadt-Umland-Raum Schwerin zugestandene Wohnungsbaupotenzial bis 2020 noch nicht ausgeschöpft, so dass neue Wohnungsbaustandorte entsprechend des Bedarfs ausgewiesen werden können.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst in der Gemarkung Consrade,  Flur 1 eine Teilfläche des Flurstücks 169/28 mit einer Fläche von ca. 7.000 m².

Das Gebiet wird im Norden begrenzt durch die Gemeindestraße zum Unterdorf, im Osten durch Wald, im Süden und Westen durch Wohnbebauung an der Kreisstraße K 112 „Am Consrader Berg“.  Es umfasst somit im Wesentlichen Flächen des 2008 abgebrochenen Garagenstandortes.

Familieneigenheime sollen außerhalb des 30 m -Waldabstandes entstehen, davor zum Wald sind Garagen, Carports, Stellplätze und Nebenanlagen geplant.

Die Aufstellung soll im beschleunigten Verfahren nach § 13a i.V.m. § 13b des Baugesetzbu-ches (BauGB) für Bebauungspläne der Innenentwicklung unter Einbezeihung von Außenbe-reichsflächen durchgeführt werden. Von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen, ebenso von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 des Baugesetzbuches.

Die öffentliche Auslegung des Entwurfs mit Begründung erfolgt  in der Zeit

vom 06.03.2018 bis zum 12.04.2018.  

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde hat keine Anregungen und Hinweise zur Planug der Gemeinde Plate.

 

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...