Beschlussvorlage - BV Cri SV 575/18

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Der Antragsteller beantragt die Errichtung eines Doppelcarport auf dem Grundstück in der Straße Unter den Eichen 2 in Crivitz OT Badegow.

 

Die Zulässigkeit des Vorhabens richtet sich nach § 34 (1) BauGB, ob sich das Vorhaben in Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die Bebauung der näheren Umgebung einfügt.

Die Erschließung des Vorhabens ist gesichert.

 

Im Zusammenhang mit dem Vorhaben ist ein Antrag auf Abweichung gestellt worden. Der Abstand zum Straßenflurstück unterschreitet die in der Garagenverordnung geforderten 3 m. Geplant ist ein Abstand von 1 m.

 

Über das gemeindliche Einvernehmen (§ 36 BauGB) ist bis zum 19.04.2018 zu entscheiden.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung der Stadtvertretung der Stadt Crivitz beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag (BA 180106) - Errichtung eines Doppelcarport - zu erteilen. Die Abweichung von der Garagenverordnung wird zugelassen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

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Anlagen

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