Beschlussvorlage - BV Cri SV 559/18

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Der Antragsteller plant die Errichtung eines Wohnhauses mit Doppelcarport im Gartenweg 16 in Crivitz OT Wessin (Gem. Wessin, Fl. 4, Flst. 28).

 

Das Vorhaben befindet sich im Bereich der Abbrundungssatzung (§34(4) BauGB) des Ortes Wessin. Das Vorhaben ist gem. § 34 (1) BauGBdahingehend zu betrachten, ob es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

 

Die Erschließung ist gesichert.

 

Zum Vorhaben ist eine Entscheidung zum gemeindlichen Einvernehmen gem. § 36 BauGB bis zum 10.03.2018 erforderlich.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bau Planung und Stadtentwicklung der Stadtvertretung der Stadt Crivitz empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Wohnhauses mit Doppelcarport (BA 171662) im Gartenweg 16 in Crivitz OT Wessin zu erteilen.

 

Die Zufahrt ist gesondert zu beantragen.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

 

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Anlagen

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