Beschlussvorlage - BV Cri SV 548/18

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Aufgrund von starken und immer wiederkehrenden Ausspülungen bei Regenereignissen am unbefestigten Wegeabschnitt „Eichholzstraße Wohnsiedlung“ wurden im letzten Jahr mehrere Vorortbesichtigungen mit Vertretern der Stadt, der AG Regenentwässerung, dem Stadtbauhof, dem ZVSU, dem Planungsbüro BAUWAS und dem Amt Crivitz durchgeführt, um das Problem zu mindern bzw. zu lösen. Im Ergebnis aller dieser Beratungen und der Ortstermine wurde immer wieder deutlich, dass lediglich eine Befestigung des Weges in Pflaster- oder Asphaltbauweise mit einer entsprechenden Regenentwässerung das Problem der ständigen Wegeausspülungen dauerhaft lösen kann.

Durch das Ing.-Büro BAUWAS wurden daraufhin 4 verschiedene Ausbauvarianten (siehe Anlagen) erarbeitet und mit Kosten unterlegt, welche jetzt vorliegen. Folgende Varianten sind möglich.

 

Variante 1

Straßenausbau in Asphalt mit Entwässerung, Begegnungsfall PKW/LKW

270 m in 5,00 m Fahrbahnbreite und 100 m in 3,80 m Fahrbahnbreite

Bau- und Nebenkosten = 366.520,00 €

 

Variante 2

Straßenausbau in Asphalt mit Entwässerung, Begegnungsfall PKW/PKW

370 m in 4,10 m Fahrbahnbreite und 3 Ausweichtaschen

Bau- und Nebenkosten = 366.520,00 €

 

Variante 3

Straßenausbau in Asphalt mit Entwässerung als Einbahnstraße

370 m in 3,00 m Fahrbahnbreite

Bau- und Nebenkosten = 333.200,00 €

 

Variante 4

Straßenausbau in Asphalt mit Entwässerung als Einbahnstraße,

Begegnungsfall PKW/Fahrradfahrer

370 m in 3,80 m Fahrbahnbreite

Bau- und Nebenkosten = 348.670,00 €

 

Sofern sich die Stadt Crivitz für die Umsetzung einer dieser Varianten entscheidet, würde sich die Finanzierung dieser Maßnahme wie folgt darstellen:

 

Gesamtkosten (Bau- u. Nebenkosten)333.200,00 € bis 366.520,00 €

Beiträge der Anlieger

Zwischen 65 und 90 % der Baukosten                216.580,00 € bis 329.869,00 €

Eigenanteil der Stadt Crivitz                        116.620,00 € bis  36.652,00 €

Nach Realisierung der Baumaßnahme muss die Stadt Crivitz gemäß § 7 KAG Beiträge erheben.

Welche Art ( Erschließungsbeiträge = 90 % oder Ausbaubeiträge = 65 %) der Beiträge zum Tragen kommt, kann zurzeit noch nicht abschließend bestimmt werden, da hierzu noch weitere Rechtssprechungen geprüft und entsprechende Informationen aus dem Innenministerium eingeholt werden müssen.  

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Bauausschuss empfiehlt der Stadtvertretung der Stadt Crivitz ………….

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Sämtliche o.g. Kosten sind in den Haushaltsplan 2019 aufzunehmen.

 

 

 

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