Beschlussvorlage - BV Pin GV 275/17

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Der Entwurf der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 20 „Wohngebiet am Kiessee“ wird in der Zeit vom 07.11.2017 bis 08.12.2017 öffentlich ausgelegt. Der Satzungsbeschluss wird  voraussichtlich  im Januar 2018 gefasst. Derzeit werden bereits die Erschließungsleistungen geplant und mit den Versorgungsträgern abgestimmt. Für die Leitungsverlegung und Hausanschlüsse sind die Straßen- und Hausnummern erforderlich.

Da die Gemeinde evtl. zukünftig noch eine Erweiterung in Richtung Kiessee plant, sollten für diese 3 Straßen jeweils extra Straßennamen vergeben werden, um eine weiterführende Nummerierung zu gewährleisten. Die Nummerierung sollte gemäß anliegendem Plan erfolgen.

Für die Mehrfamilienhäuser wird vorgeschlagen, die Bezeichnung „Mitteltrift“ mit den Nummern 5, 7, 9 und 11 zu vergeben.

Für die Planstraße 4, an der nur ein Grundstück anliegt, sollte trotzdem ein extra Straßenname vergeben werden, damit auch hier eine eindeutige Zuordnung erfolgen kann. Somit wäre auch im Falle, dass keine große Erweiterung des B-Plans möglich ist, sondern nur eine straßenbegleitende Bebauung, eine eindeutige Bezeichnung und Nummerierung gewährleistet.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die  Gemeindevertretung der Gemeinde Pinnow beschließt, dass die neuen Straßen im Bebauungsplangebiet Nr. 20 „Wohngebiet am Kiessee“ folgende Bezeichnungen erhalten:

Mitteltrift Nr. 5, 7, 9 und 11

Planstraße 1……………………………….

Planstraße 2……………………………….

Planstraße 3………………………………..

Planstraße 4………………………………..

Die Vergabe der Hausnummern soll gemäß anliegendem Plan erfolgen. 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

 

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Anlagen

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