Beschlussvorlage - BV Cri SV 527/17
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung der Stadt Crivitz über die Festsetzung der Hebesätze der Realsteuern für das Haushaltsjahr 2018 (Hebesatzsatzung)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Finanzen
- Bearbeiter:
- Sigrid Mohrwinkel
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Crivitz
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Entscheidung
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11.12.2017
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Sachverhaltsdarstellung:
Die Stadtvertretung der Stadt Crivitz hat im Rahmen der Beratung zum Haushaltsplan 2018
eine Änderung der Hebesätze zum 01.01.2018 festgelegt, um die Haushaltssituation zu
verbessern.
Die Stadtvertreter der Stadt Crivitz haben folgende Hebesätze vorgeschlagen:
Grundsteuer A : 310 %
Grundsteuer B : 400 %
Gewerbesteuer: 350 %
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Stadt Crivitz beschließt nachfolgende Satzung der Stadt Crivitz über die Festsetzung
der Hebesätze der Realsteuern für das Haushaltsjahr 2018 (Hebesatzsatzung):
Satzung der Stadt Crivitz über die Festsetzung der Hebesätze der Realsteuern für
das Haushaltsjahr 2018 (Hebesatzsatzung)
Präambel
Aufgrund der §§ 5 und 44 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-
Vorpommern (KV M-V) in der derzeit gültigen Fassung und des § 25 des
Grundsteuergesetzes (GrStG) und des §16 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) in
der jeweils gültigen Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Stadtvertretung
der Stadt Crivitz vom 11.12.2017 folgende Satzung erlassen:
§ 1 Geltungsbereich
Die Satzung gilt für die Stadt Crivitz.
§ 2 Hebesätze
Die Hebesätze werden wie folgt festgesetzt:
1.Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) 310 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 400 %
2. Gewerbesteuer 350 %
§ 3 Inkrafttreten
Diese Hebesatzsatzung tritt am 01.01.2018 in Kraft.
Crivitz, den
Brusch-Gamm
Bürgermeisterin