11.12.2017 - 18 Satzung der Stadt Crivitz über die Festsetzung ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Brusch-Gamm stellt die Beschlussvorlage vor und teilt mit, dass die Hebesatzanhebungen eine Forderung der Rechts- und Kommunalaufsicht sind. Es erfolgten hierzu Beratungen im Haupt- und Finanzausschuss. Es wird vorerst keine Anhebung des Gewerbesteuersatzes geben.

Herr Gottschalk teilt mit, dass er der Erhöhung nicht zustimmen wird. Die Erhöhung erzeugt eine Spiralwirkung im Land. Die Erhöhung bedeutet eine nicht unerhebliche Mehrbelastung für die Bürger bei einem geringen Nutzen für die Stadt. Die Hebesatzerhöhung stellt seiner Meinung nach kein adäquates Mittel zur Haushaltsanierung dar.

Frau Brusch-Gamm stellt den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.

 

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Beschluss:

Die Stadt Crivitz beschließt nachfolgende Satzung der Stadt Crivitz über die Festsetzung

der Hebesätze der Realsteuern für das Haushaltsjahr 2018 (Hebesatzsatzung):

 

Satzung der Stadt Crivitz über die Festsetzung der Hebesätze der Realsteuern für

               das Haushaltsjahr 2018 (Hebesatzsatzung)

 

                                             Präambel

 

 

 

Aufgrund der §§ 5 und 44 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-

Vorpommern (KV M-V) in der derzeit gültigen Fassung und des § 25 des

Grundsteuergesetzes (GrStG) und des §16 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) in

der jeweils gültigen Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Stadtvertretung

der Stadt Crivitz vom 11.12.2017 folgende Satzung erlassen:

 

                                          § 1 Geltungsbereich

 

Die Satzung gilt für die Stadt Crivitz.

 

                                          § 2 Hebesätze

 

Die Hebesätze werden wie folgt festgesetzt:

 

1.Grundsteuer

a)      für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen  (Grundsteuer A)    310 %

b)      für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                              400 %

 

2. Gewerbesteuer                                                                                        350 %

 

                                         § 3 Inkrafttreten

 

Diese Hebesatzsatzung tritt am 01.01.2018 in Kraft.

 

 

Crivitz, den

 

 

Brusch-Gamm

Bürgermeisterin

 

 

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Abstimmungsergebnis:

10 Ja – Stimmen

  1 Nein – Stimme

  3 Enthaltungen

Damit ist die Hebesatzsatzung mehrheitlich beschlossen.