Beschlussvorlage - BV Cri SV 517/17

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Demen hat in ihrer Sitzung am 17.10.2017 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6 „Pferdehof Schäfer“ einschließlich der Begründung und dem Umweltbericht mit Artenschutzfachbeitrag gebilligt und beschlossen, die Unterlagen gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

Das Plangebiet liegt am westlichen Ortsrand von Venzkow, an der Straße Zur Rieselwiese und umfasst die Flurstücke 376 und 378 der Gemarkung Venzkow in der Flur 1. Im Norden wird das Plangebiet durch einen Graben begrenzt an den sich Ackerflächen anschließen. Bis zum bebauten Ortsrand im Osten erstrecken sich Grünlandflächen. Im Süden und Westen verläuft ein Feldweg, der von Gehölzen begleitet wird und an den sich im westlichen Abschnitt Waldflächen anschließen.

 

Der Investor plant auf der ca. 4,35 ha großen Fläche den Aufbau einer Mustangzucht und die Haltung weiterer Pferde. Bestandteil der Planung ist die Errichtung von Ställen und eines Wohnhauses mit Garage. Die auf den Flurstücken vorhandenen Gebäude, Nebenanlagen und befestigten Flächen werden in die Nutzung einbezogen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Crivitz beschließt, im Rahmen der Beteiligung zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6 der Gemeinde Demen „Pferdehof Schäfer“ keine Hinweise und Anregungen mitzuteilen.

 

 

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Finanzielle Auswirkung:

keine

 

 

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Anlagen

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