Beschlussvorlage - BV Cri SV 085/15

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

 

 Die Stadtvertretung der Stadt Crivitz hat mit Beschluss 30-06-2015 vom 09.02.2015 das Einvernehmen zum Antrag auf Bauvorbescheid erteilt unter der Voraussetzung, dass 1. der Verbindungsweg zwischen der Amtsstraße und der Parchimer Straße erhalten bleibt und 2. durch bauliche Maßnahmen der optische Eindruck einer geschlossenen Bebauung in der Parchimer Straße erhalten wird.

Nun liegt der Bauantrag vor.

Zu 1: Eine direkte Verbindung zwischen den beiden Parkplätzen, Flurstücke 173, 170 und 90/5, 90/8 wird es nicht geben, da ein Flurstück dazwischenliegt, für das der Eigentümer kein Überwegungsrecht gewährt. Die Verbindung zwischen der Amts- und Parchimer Straße erfolgt über den bestehenden Gehweg entlang des Amtsbaches.

Zu 2: An der Parchimer Straße wird ein Garagengebäude errichtet – ca. 6,3 m breit,  3 m hoch. Der Parkplatz wird mit einem Zaun und einer Hecke versehen. Dadurch entsteht eine optische Abgrenzung zur Straße in weiteren Abschnitten.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen zum BA 150477 Erweiterung eines Verwaltungsgebäudes und Errichtung einer Stellplatzanlage einschließlich Carport in der Amtsstraße 5 in 19089 Crivitz.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

 

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Anlagen

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