Beschlussvorlage - BV LaB GV 069/17
Grunddaten
- Betreff:
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Grundsatzbeschluss über den Ausbau der Kleefelder Straße sowie des Pohlseeweges
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Katja Witte
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Gemeinde Langen Brütz
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Entscheidung
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06.09.2017
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Sachverhaltsdarstellung:
Bereits seit Jahren ist der Ausbau der Kleefelder Straße in Langen Brütz ein Anliegen der Gemeinde. Die vorhandene Straße ist aufgrund des fehlenden Gehweges ab Hausnummer 16 sowie der generellen Straßenbreite eine Gefahr für alle Verkehrsteilnehmer. Besonders zur Sommerzeit (Badezeit) ist es für Fußgänger und Radfahrer bei gleichzeitigem Straßenverkehr (PKWs sowie landwirtschaftliche Fahrzeuge) schwierig, sicher an die Badestelle Langen Brütz zu gelangen. Die erste Planung sieht vor, die Straßenbreite auf
5,55 m zu verbreitern, einen Gehweg bis zur Einmündung zur Badestelle sowie für den gesamten Bereich eine Regenentwässerung herzustellen.
In diesem Zusammenhang soll der Pohlseeweg über eine Länge von 1,30 m auf 4,00 m Breite in Asphaltbauweise ausgebaut werden.
Die vorläufige Kostenschätzung beträgt für beide Maßnahmen ca. 760.000 € brutto. Anzumerken ist, dass die Kostenschätzung vom Planungsbüro hoch angesetzt wurde, da noch keine konkreten Planungsgespräche erfolgen konnten.
Da die Gemeinde grundsätzlich die tatsächlichen Baukosten nicht aus eigenen Mitteln komplett finanzieren kann, ist beabsichtigt einen Fördermittelantrag (ILERL) mit einer Bruttoförderung von 60 % zu stellen. Hierfür ist ein Gemeindebeschluss (Grundsatzbeschluss) erforderlich.
Sofern der Grundsatzbeschluss durch die Gemeindevertretung beschlossen wird, muss im Anschluss eine intensivere Planung zu den Bauvorhaben erfolgen. Erfahrungsgemäß werden die aktuell geschätzten Baukosten noch sinken.
Für den benötigten Ingenieurvertrag ist aufgrund des Fördermittelantrages die Einholung von 3 Angebote für die Planungsleistungen erforderlich. Anderenfalls werden die Honorarkosten des Ingenieurbüros nicht mitgefördert. Zielsetzung ist, dass bis zur Gemeindevertretersitzung Mitte November die erforderlichen Angebote vorliegen und mit der Planung begonnen werden kann.
Bei einem grundhaften Ausbau sind im Anschluss der Baumaßnahme Ausbaubeiträge nach der bestehenden Ausbaubeitragssatzung der Gemeinde zu erheben.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt für den Ausbau der Kleefelder Straße über eine Länge von ca. 645 m sowie den Ausbau des Pohlseeweges mit einer Länge von ca. 130 m einen Fördermittelantrag (ILERL) zu stellen. Bei einer positiven Zusage soll die Baumaßnahme in 2018 umgesetzt werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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164 kB
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