Beschlussvorlage - BV Cri SV 471/17

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Der Antragsteller plant den Umbau und die Sanierung eines Mehrfamilienwohnhauses in der Parchimer Straße 4 in Crivitz (Gem. Crivitz, Fl. 36, Flst. 80). Das Gebäude ist denkmalgeschützt.

 

Das Vorhaben ist gem. § 34 (1) BauGBdahingehend zu betrachten, ob es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

 

Die Erschließung ist gesichert.

 

Über das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB ist bis zum 27.09 2017 zu entscheiden.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung der Stadtvertretung der Stadt Crivitz  empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zum Umbau und der Sanierung des denkmalgeschützten Mehrfamilienwohnhauses in der Parchimer Straße 4 in Crivitz (BA 170924) zu erteilen.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

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Anlagen

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