Beschlussvorlage - BV Cri SV 463/17

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Der Antragsteller beantragt den Neubau eines Wohnhauses im Bungalowstil im Sonnenweg 4 in Crivitz.

 

Die Zulässigkeit des Vorhabens richtet sich nach § 35 BauGB.

Die Erschließung des Vorhabens ist gesichert.

Auf dem Wegeflurstück 61/5 ist die Eintragung einer Baulast erforderlich. Ein Antrag mit Kostenübernahmeerklärung liegt vor.

 

 

Über das gemeindliche Einvernehmen (§ 36 BauGB) ist bis zum 22.08.2017 zu entscheiden.

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung der Stadtvertretung der Stadt Crivitz empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zur 3. Änderung des Bauantrages (BA 160079) Neubau eines Wohnhauses im Bungalowstil im Sonnenweg 4 in Crivitz zu erteilen.

 

Der Eintragung einer Baulast auf dem Flurstück 61/5 der Flur 35 der Stadt Crivitz wird zugestimmt.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

 

 

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Anlagen

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