Beschlussvorlage - BV Cri SV 417/17

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Der Antragsteller beantragt die Erweiterung des Wohnhauses durch einen 2-geschossigen Anbau. In der 1-Änderung zum Vorhaben soll nun die im Erdgeschoss bisher geplante Terrasse als Wohnraum genutzt werden.

 

Die Zulässigkeit des Vorhabens richtet sich nach § 35 BauGB. Die Erschließung des Vorhabens ist gesichert.

 

Über das gemeindliche Einvernehmen (§ 36 BauGB) ist bis zum 02.05.2017 zu entscheiden.

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung der Stadtvertretung der Stadt Crivitz beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zur 1. Änderung des Bauantrages (BA 160079) Erweiterung des vorhandenen Wohnhauses durch einen 2-geschossigen Anbau im Sonnenweg 4 in Crivitz, zu erteilen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

 

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Anlagen

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