Beschlussvorlage - BV Cri SV 408/17

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhaltsdarstellung:

Der Antragsteller plant die Errichtung eines Wohnhauses mitDoppelcarport im Pappelweg in  in Crivitz OT Wessin (Gem. Wessin, Fl. 1, Flst. 71).

 

Das Vorhaben befindet sich im Bereich der Abbrundungssatzung (§34(4) BauGB) des Ortes Wessin. Das Vorhaben ist gem. § 34 (1) BauGBdahingehend zu betrachten, ob es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

 

Die Erschließung ist über den Pappelweg gesichert.

 

Zum Vorhaben ist eine Entscheidung zum gemeindlichen Einvernehmen gem. § 36 BauGB bis zum 13.04. erforderlich.

 

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bau Planung und Stadtentwicklung der Stadtvertretung der Stadt Crivitz beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Wohnhauses mit Doppelcarport im Pappelweg in Crivitz OT Wessin zu erteilen.

 

 

 

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...