Beschlussvorlage - BV Cri SV 408/17
Grunddaten
- Betreff:
-
Gemeindliches Einvernehmen zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelcarport
Pappelweg, 19089 Crivitz, OT Wessin
Gemarkung Wessin, Flur 1, Flst. 71
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Rene Wiese
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ortsteilvertretung Wessin der Stadtvertretung der Stadt Crivitz
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Vorberatung
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12.04.2017
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Geplant
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Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung der Stadtvertretung der Stadt Crivitz
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Entscheidung
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16.03.2017
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Sachverhaltsdarstellung:
Der Antragsteller plant die Errichtung eines Wohnhauses mitDoppelcarport im Pappelweg in in Crivitz OT Wessin (Gem. Wessin, Fl. 1, Flst. 71).
Das Vorhaben befindet sich im Bereich der Abbrundungssatzung (§34(4) BauGB) des Ortes Wessin. Das Vorhaben ist gem. § 34 (1) BauGBdahingehend zu betrachten, „ob es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.“
Die Erschließung ist über den Pappelweg gesichert.
Zum Vorhaben ist eine Entscheidung zum gemeindlichen Einvernehmen gem. § 36 BauGB bis zum 13.04. erforderlich.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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495 kB
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2
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(wie Dokument)
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417,2 kB
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3
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(wie Dokument)
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255,8 kB
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4
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(wie Dokument)
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284 kB
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