Beschlussvorlage - BV Cri SV 394/17

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Der Bauherr möchte den vorhandenen Carport in der Schlossstraße 8 c in Basthorst gegen den Neubau einer Garage mit Abstellraum ersetzen.

 

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich der Innenbereichssatzung (2.Änderung) des Ortsteils Basthorst. Das Vorhaben befindet sich im Innenbereich (§ 34 BauGB) und fügt sich in Art und Maß der baulichen Nutzung sowie der Grundstücksfläche die überbaut werden soll in die Eigenart der Umgebung ein. Die Erschließung ist gesichert.

In der Satzung werden örtliche Bauvorschriften festgesetzt. Hinsichtlich der Neigung und Form der Dachflächen wird zur Anwendung auf Garagen oder Carports keine Aussage getroffen. In der Vergangenheit wurden diese mit Flachdächern ausgeführt, so dass eine Anwendung auf die Garagen oder Carports praktisch nicht erfolgt. Das Vorhaben wird im Einklang mit dieser Handhabung beantragt.

 

Über das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB ist bis zum 25.03.2017 zu entscheiden.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Crivitz beschließt, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zur Errichtung der Garage mit Abstellraum in der Schlossstraße 8 c in Crivitz OT Basthorst Carports (BA 170022) zu erteilen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

 

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Anlagen

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