Beschlussvorlage - BV Cri SV 383/17

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Der Antragsteller beantragt in der Brüeler Straße 20 in Crivitz die Sanierung und Erweiterung des Wasserwerkes. Das Bestandgebäude soll um einen Anbau erweitert werden.

 

Die Zulässigkeit des Vorhabens richtet sich nach § 35 BauGB.

 

Die Erschließung des Vorhabens ist gesichert.

 

Über das gemeindliche Einvernehmen (§ 36 BauGB) ist bis zum 22.02.2017 zu entscheiden.

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung der Stadtvertretung der Stadt Crivitz beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag (BA 150856 – 1. Änderung) in der Brüeler Straße 20 Crivitz zu erteilen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

 

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Anlagen

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