Beschlussvorlage - BV Cri SV 379/17

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Der Antragsteller beantragt in der Eichholzstraße 20 in Crivitz (Gem. Crivitz, Flur 37, Flst. 99) die Errichtung eines zweigeschossigen Anbaus an das bestehende Wohnhaus sowie den Ausbau des Dachgeschosses durch den Einbau von Gauben.

 

Die Zulässigkeit des Vorhabens richtet sich nach § 34 (1) BauGB, ob sich das Vorhaben in Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die Bebauung der näheren Umgebung einfügt.

 

Die Erschließung des Vorhabens ist gesichert.

 

Über das gemeindliche Einvernehmen (§ 36 BauGB) ist bis zum 22.01.2017 zu entscheiden.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung der Stadtvertretung der Stadt Crivitz beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag (BA 161579) in der Eichholzstraße 20 in Crivitz zu erteilen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen: keine

 

 

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Anlagen

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