Beschlussvorlage - BV Cri SV 370/16

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Die Stadt Crivitz benötigt zur Anpassung der Gebühren eine neue Kalkulation der Friedhofsgebühren und eine daraus resultierende neue Friedhofsgebührensatzung.

Dazu wurde durch das Amt für Stadt-und Gemeindeentwicklung eine Kalkulation der Gebühren erstellt. Der Entwurf zur neuen Gebührensatzung und die Kalkulation sowie der Bericht zur Kalkulation wurden im Umweltausschuss und im Haupt-und Finanzausschuss der Stadt Crivitz mehrmals beraten und der Stadtvertretung in der beigefügten überarbeiteten Vorlage zur Beschlussfassung empfohlen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Crivitz beschließt die Friedhofsgebührensatzung sowie die Kalkulation und den Bericht zur Kalkulation der Gebühren.

Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Friedhofsgebührensatzung vom 08.05.2012 außer Kraft.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Sicherung der Einnahmen für die Stadt Crivitz, Anpassung der Gebühren

 

 

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Anlagen

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