Beschlussvorlage - BV Cri SV 329/16

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

  Am 02.09.2016 ist der Antrag auf Erteilung der erforderlichen Genehmigung für baugenehmigungsfreie, aber nach der Gestaltungssatzung der Stadt Crivitz genehmigungspflichtige Vorhaben eingegangen. Die Unterlagen sind per E-Mail den Mitgliedern des Bauausschusses zugegangen, die Stellungnahme des Bauamtes lag erst zur Sitzung des Bauausschusses am 08.09.16 vor und wurde nicht mehr beraten.

Der Antrag ist in 4 Teilanträge untergliedert. siehe Anlage

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung folgt der Empfehlung des Ausschusses für Bau, Planung und Stadtentwicklung und lehnt den Antrag nach der Gestaltungssatzung Crivitz entsprechend der Begründung in der Anlage ab.

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 

 

 

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