Beschlussvorlage - BV Tra GV 032/15

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Auf o.g. Flurstück sind der Anbau eines Wintergartens und die Überdachung auf der vorhandenen Terrasse am Wohnhaus geplant.

 

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich der Abrundungssatzung für den Ort Tramm und fügt sich nach § 34 (1) BauGB nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Die Erschließung ist gesichert. Das Vorhaben ist somit zulässig.

 

Gem. § 36 BauGB ist für das Vorhaben die Stellungnahme der Gemeinde erforderlich.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Tramm erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Anbau eines Wintergartens und der Überdachung auf der vorhandenen Terrasse am Wohnhaus in der Gemarkung Tramm, Flur 1, Flurstücke 178/6. 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

 

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Anlagen

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