Beschlussvorlage - BV Pin GV 0996/26

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Feststellung des Jahresabschlusses obliegt im Beschlusswege der Gemeindevertretung. Der Feststellung kommt eine Bestätigung des aufgestellten Jahresabschlusses als verbindlicher Abschluss des Rechnungswesens des jeweiligen Haushaltsjahres zu.

 

Unmittelbar im Zusammenhang mit der Feststellung des Jahresabschlusses, aber als gesonderter Beschlusspunkt zu behandeln und dementsprechend auch getrennt abzustimmen, steht die Entlastung des Bürgermeisters.

 

Der Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes erteilt dem Jahresabschluss 2023 einen eingeschränkten Bestätigungsvermerk.

 

Unter Verweis auf den Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes, bestätigt der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Crivitz, in seiner Sitzung am 04.03.2026, den eingeschränkten Bestätigungsvermerk und empfiehlt der Gemeindevertretung den vorliegenden Jahresabschluss zum 31.12.2023 festzustellen und in einem gesonderten Beschluss den Bürgermeister zu entlasten.

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung stellt den vorliegenden Jahresabschluss zum 31.12.2023 gemäß § 60 Abs. 5 S. 1 KV M-V fest.

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Finanzielle Auswirkungen 

Feststellen des Jahresergebnisses vor Entnahme aus Rücklagen in Höhe von 21.090,39 EUR.
Erhöhung der zweckgebundenen Kapitalrücklage um 3.067,74 EUR (Instandhaltungsrücklage Flugplatz)
Beanspruchung der zweckgebundenen Kapitalrücklage in Höhe von: 31.405,88
Feststellen des Jahresergebnisses nach Rücklagen in Höhe von: 48.428,53 EUR
Einstellen des Jahresergebnisses in den Ergebnisvortrag welcher sich dadurch erhöht auf: 2.940.488,93 EUR

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Anlagen

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