Informationsvorlage - IV Cri SV 1822/24

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Nach Eröffnung der Sitzung wird die Bürgermeisterin von ihrem Amtsvorgänger, in diesem Fall vom 1. und 2. stellvertretenden Bürgermeister ernannt.

Die Bürgermeisterin wird für die Dauer einer Wahlperiode der Stadtvertretung zur Ehrenbeamtin ernannt.

Die Ernennung erfolgt durch die Aushändigung einer Ernennungsurkunde gem. §7 (2) LBG M-V. Sollte der Amtsinhaber sein eigener Nachfolger sein, müssen die beiden bisherigen Stellvertreter die Ernennung vornehmen und die Urkunde unterzeichnen.

Die Ernennung und Unterzeichnung der Urkunde erfolgt durch Herrn Michael Renker und Herrn Jürgen Heine.

 

Sie leistet den Diensteid, der da lautet:

 

„Ich schwöre, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, die Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern und alle in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen, (optional.: so wahr mir Gott helfe).“    

 

 

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Beschlussvorschlag

- keine

 

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Finanzielle Auswirkungen:

- keine

 

 

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