17.07.2024 - 2 Ernennung und Vereidigung der Bürgermeisterin

Beschluss:
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Wortprotokoll

Frau Brusch-Gamm wird von ihren Amtsvorgängern, in diesem Fall vom 1. und 2. stellvertretenden Bürgermeister ernannt. Sie wird für die Dauer einer Wahlperiode der Stadtvertretung zur Ehrenbamtin ernannt. Die Ernennung erfolgt durch Aushändigung einer Ernennungsurkunde.

Frau Brusch-Gamm leistet den Diensteid.