Beschlussvorlage - BV Pin GV 0843/24

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Auf o.g. Flurstücken ist die Dachsanierung eines Nebengebäudes (ehem. Stallgebäude) geplant (sh. Anlage).

 

Das Vorhaben befindet sich innerhalb der geschlossenen Ortschaft Pinnow und ist somit nach § 34 BauGB zu beurteilen.

Nach § 34 (1) BauGB ist ein Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden

Das ist vorliegend der Fall.

 

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB ist bis zum 23.06.2024 erforderlich.

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Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss der Gemeinde Pinnow empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag BA 240126 für die Dachsanierung eines Nebengebäudes (ehem. Stallgebäude) auf den Flst. 143/1, 145/1 der Flur 1 in der Gemarkung Petersberg zu erteilen.

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

 

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Anlagen

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