Beschlussvorlage - BV Pin GV 0837/24

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Auf o.g. Flurstück ist die Modernisierung des Gartenhauses mit Terrassenüberdachung geplant (sh. Antragsunterlagen).

Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich und ist somit gemäß § 35 BauGB zu beurteilen.

Gem. § 35 Abs. 2 BauGB (Bauen im Außenbereich) können sonstige Vorhaben im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist.

Durch den Landkreis wird gem. § 35 Abs. 3 Nr. 7 BauGB eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange gesehen, da das Vorhaben die Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung befürchten lässt (sh. Anhörschreiben LK).

Durch den Bauherren wurde zum Anhörschreiben Stellung genommen und es wurden ergänzende Unterlagen eingereicht (sh. Anlage ergänzende Unterlagen).

Für das Vorhaben ist das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB bis zum 13.05.2024 erforderlich.

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Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss der Gemeinde Pinnow empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag BA 231041 für die Modernisierung des Gartenhauses mit Terrassenüberdachung auf dem Flst.145/6 der Flur 1 in der Gemarkung Petersberg zu erteilen.

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Finanzielle Auswirkungen:

 keine

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Anlagen

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