Beschlussvorlage - BV Pin GV 0831/24

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Auf o.g. Flurstück ist der Neubau eines Einfamilienhauses und Umbau eines bestehenden Einfamilienhauses geplant (sh. Antragsunterlagen).

Das Vorhaben befindet sich nach Einschätzung des Landkreises im Außenbereich und ist gemäß § 35 BauGB zu beurteilen.

Gem. § 35 Abs. 2 BauGB (Bauen im Außenbereich) können sonstige Vorhaben im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist.

Das ist vorliegend der Fall.

Für das Vorhaben ist das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB erforderlich.

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Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss der Gemeinde Pinnow empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag BA 230968 für den Neubau eines Einfamilienhauses und Umbau eines bestehenden Einfamilienhauses auf dem Flst.67/13 der Flur 1 in der Gemarkung Pinnow zu erteilen.

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Finanzielle Auswirkungen:

 keine

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Anlagen

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