Beschlussvorlage - BV Cri SV 1768/24

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Auf dem o. g. Flurstück ist der Umbau, die Sanierung und der Teilabbruch eines Mehrfamilienhause und die Errichtung von 6 Stellplätzen geplant.

 

Das Vorhaben befindet sich im unbeplanten Innenbereich und ist somit nach § 34 BauGB zu beurteilen. Nach § 34 Absatz 1 BauGB ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Das ist vorliegend hinsichtlich der Erschließung nicht der Fall.

 

Laut Zweckverband Schweriner Umland ist kein Anschluss am vorhandenen Regenwasserkanal vorhanden. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Problem mit der Ableitung des anfallenden Niederschlagswassers aus der Umgebungsbebauung besteht und in absehbarer Zeit eine technische Lösung hierzu gesucht wird, die den Zufahrtsbereich auf dem Flurstück 8/2 und 8/1 betreffen könnte.

 

Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB ist bis zum 05.03.2024 erforderlich.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung der Stadtvertretung der Stadt Crivitz empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag BA 211796 (erneute Beteiligung) für den Umbau, die Sanierung und den Teilabbruch eines Mehrfamilienhauses und die Errichtung von 6 Stellplätzen auf dem Flurstück 9, Flur 37 in der Gemarkung Crivitz zu versagen.

Begründung:

Die geplante Einleitung des Niederschlagswassers in die Regenentwässerungsleitung im Straßen- / Gehwegbereich ist problematisch. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Problem mit der Ableitung des anfallenden Niederschlagswassers aus der Umgebungsbebauung besteht. In absehbarer Zeit soll eine technische Lösung hierzu gesucht werden, die den Zufahrtsbereich auf dem Flurstück 8/2 und 8/1 betreffen könnte.

Der Zweckverband Schweriner Umland ist hierzu zu beteiligen, um die Entsorgung des Regenwassers als gesichert zu bestätigen.

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

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Anlagen

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