Beschlussvorlage - BV Dob GV 0569/24

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Auf o.g. Flurstück ist der Neubau eines Stahlgittermast 40 m mit Outdoortechnik auf Rasenfläche mit Schotterzufahrt und Standortbegrenzungspfosten (H= 2,50 m) geplant (sh. Antragsunterlagen).

 

Das Vorhaben befindet sich im sog. Außenbereich und ist somit nach § 35 BauGB zu beurteilen.

Gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 3 ist ein Vorhaben im Außenbereich nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es der öffentlichen Versorgung mit Elektrizität, Gas, Telekommunikationsdienstleistungen, Wärme und Wasser, der Abwasserwirtschaft oder einem ortsgebundenen gewerblichen Betrieb dient.

Das ist vorliegend der Fall.

 

Die Kosten für den späteren Rückbau werden vom Antragsteller getragen.

Eine Reservierungsbestätigung für das Ökokonto "Naturwald Kemlower See" für den erforderlichen Ausgleich liegt vor.

Die kompletten Antragsunterlagen stehen im Amt Crivitz digital zur Verfügung.

 

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB ist bis zum 30.03.2024 erforderlich.

   

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Dobin am See erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag BA 240058  für den Neubau eines Stahlgittermast 40 m mit Outdoortechnik auf Rasenfläche mit Schotterzufahrt und Standortbegrenzungspfosten (H= 2,50 m) auf dem Flst. 294/11 der Flur 2 in der Gemarkung Liessow.

 

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

 

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Anlagen

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