Beschlussvorlage - BV Pin GV 0828/24

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Auf o.g. Flurstück ist zu dem vorhandenen Mehrfamilienhaus der Neubau einer Nebenanlage mit einer Größe von 43,12 m² geplant (sh. Antragsunterlagen).

 

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des B-Plans Nr. 20 „Am Kiessee“.

Gemäß Festsetzungen des B-Plans sind nur Nebenanlagen nur einmal pro Hauptgebäude zulässig und auf eine Bruttofläche von 25 m² beschränkt.

 

Von dieser Festsetzungen wird eine Befreiung beantragt.

Gemäß § 31 (2) BauGB kann von den Festsetzungen des Bebauungsplans befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und

1. Gründe des Wohls der Allgemeinheit, einschließlich des Bedarfs zur Unterbringung von Flüchtlingen oder Asylbegehrenden, die Befreiung erfordern oder

2. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder

3. die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde

und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.

 

Für das Vorhaben ist das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB bis zum 29.03.2024 erforderlich.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Bauausschuss der Gemeinde Pinnow empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag BA 231107 für den Neubau einer Nebenanlage auf dem Flst. 81/15 der Flur 1 in der Gemarkung Petersberg zu erteilen.

Der Bauausschuss der Gemeinde Pinnow empfiehlt, der Befreiung von den Festsetzungen des B-Plans hinsichtlich der Größe der Nebenanlage zuzustimmen.

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

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Anlagen

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