Beschlussvorlage - BV LaB GV 0226/23

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Auf dem o. g. Flurstück ist die 1. Änderung des Ersatzneubaus des Stalls zur Garage mit Abstellraum und der Neubau eines Carports als Anbau geplant.

 

Das Vorhaben befindet im Außenbereich und ist somit nach § 35 BauGB zu beurteilen.

Es handelt sich vorliegend um den Ersatzneubau einer zulässigen Nebenanlage zu einer Hauptnutzung.

Gemäß § 35 Absatz 2 BauGB (Bauen im Außenbereich) können sonstige Vorhaben im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist.

Das ist vorliegend der Fall.

 

Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB ist bis zum 16.12.2023 erforderlich.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Langen Brütz erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag BA 200236 für den Ersatzneubau eines Stalls zur Garage mit Abstellraum und Neubau Carport als Anbau - 1. Änderung auf dem Flurstück 85/8 der Flur 1 in der Gemarkung Langen Brütz.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

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Anlagen

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