Beschlussvorlage - BV Pin GV 803/23

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Auf o.g. Flurstück ist der Umbau Dachgeschoß am Gebäudebestand geplant (sh. Antragsunterlagen).

 

Das Vorhaben befindet sich innerhalb der Ortslage Godern und ist somit gemäß § 34 BauGB zu beurteilen.

Gemäß § 34 Abs. 1 BauGB ist ein Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

Das ist vorliegend der Fall.

 

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB ist bis zum 10.10.2023 erforderlich.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Bauausschuss der Gemeinde Pinnow empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag BA 230674 für den Umbau Dachgeschoß am Gebäudebestand auf dem Flst.250 der Flur1 in der Gemarkung Godern zu erteilen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

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Anlagen

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