Beschlussvorlage - BV Cri SV 734/23

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Der 1. stellvertretende Bürgermeister hat am 02.08.2023r den Antrag auf Genehmigungs-freistellung zum Neubau einer Lagerhalle mit Verwaltungstrakt auf dem o. g. Grundstück folgende Eilentscheidung getroffen:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Crivitz  beschließt mitzuteilen, dass keine Maßnahmen zur Sicherung der Bauleitplanung gemäß § 36 Absatz 1 Satz 3 BauGB zum Bauantrag BA 230270 zum Vorhaben Neubau einer Lagerhalle mit Verwaltungstrakt auf dem Flurstück 35/13, Flur 13 in der Gemarkung Crivitz geplant sind.“

 

Das Vorhaben befindet sich innerhalb des Geltungsbereiches des B-Plans Nr. 1/90 Gewerbegebiet der Stadt Crivitz. Es sind keine Festsetzungen im B-Plan Nr. 1/90 enthalten, die dem Vorhaben entgegenstehen. Die Erschließung ist gesichert. Die Zufahrt zur Stadtstraße ist vorhanden.

 

Die Eilentscheidung durch den 1. stellvertretenden Bürgermeister war dringend, weil die Entscheidung über Maßnahmen zur Sicherung der Bauleitplanung betreffend des Bauantrags BA 230270 durch Beschluss der Stadtvertretung bis zum 28.08.2023 mitzuteilen war und bis dahin keine Sitzung der Stadtvertretung vorgesehen war.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadt Crivitz genehmigt die Eilentscheidung des ersten stellvertretenden Bürgermeisters gemäß § 39 Abs. 3 KV M-V vom 02.08.2023 über den Bauantrag BA 230270 zum Neubau einer Lagerhalle mit Verwaltungstrakt auf dem Flurstück 35/13, Flur 13, Gemarkung Crivitz.

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Finanzielle Auswirkungen: keine

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Anlagen

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