04.09.2023 - 9 Genehmigung der Eilentscheidung des 1. stellver...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Es wird eine kurze Diskussion über den Zeitpunkt der Eilentscheidung geführt.

 

Herr Renker erläutert, dass durch die Eilentscheidung Bearbeitungszeiten von drei Monaten auf einen Monat reduziert wurden. Hätte man den Antrag später gestellt, wäre die Frist verstrichen. Hierüber konnte im Bauausschuss nicht beraten werden, da in dem Zeitraum keine Sitzung stattgefunden hat.

 

Frau Brusch-Gamm stellt den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.

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Beschluss:

Die Stadt Crivitz genehmigt die Eilentscheidung des ersten stellvertretenden Bürgermeisters gemäß § 39 Abs. 3 KV M-V vom 02.08.2023 über den Bauantrag BA 230270 zum Neubau einer Lagerhalle mit Verwaltungstrakt auf dem Flurstück 35/13, Flur 13, Gemarkung Crivitz.

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

10

0

4

 

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Anlagen zur Vorlage