20.04.2021 - 8 Gemeindliches Einvernehmen zum Bauvorbescheid B...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Helms erläutert, dass Bezug auf den B-Plan sowie der Trinkwasserschutzzone Nr. 2 genommen werden muss. Die Auflagen der Trinkwasserschutzzone sind zu erfüllen.

Frau Benn ergänzt, dass in der Trinkwasserzone 2 kein Wohnrecht zu erwarten ist kein Einfamilienhaus. Der Antrag erfolgte für die Trinkwasserzone 2 und muss daher abgelehnt werden. Es besteht die Möglichkeit eines Ersatzneubaus aber nicht in Form eines Wohnhauses. Der Bauausschuss wird dem betreffenden Anwohner einen Lösungsvorschlag unterbreiten. 

 

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Abstimmungsergebnis mit o.g. Änderung

5Ja – Stimmen

0Nein –Stimmen

0Enthaltungen

 

 

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Anlagen zur Vorlage